Klimaangepasstes Waldmanagement

Ende 2022 wurde für unseren Betrieb ein Förderantrag bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestellt und auch gewährt. Die FNR ist ein Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Dieses neue Förderprogramm soll folgende Ziele erreichen:

 

  • Unterstützung eines an den Klimawandel angepassten Waldmanagements,
  • Erhalt und Entwicklung von stabilen, anpassungsfähigen und produktiven Wäldern,
  • Sicherung und Verbesserung der Biodiversität zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen sowie
  • Erhalt des natürlichen Kohlenstoffspeichers Wald. 

 

Das klimaangepasste Waldmanagement der FNR umfasst folgende 12 Kriterien, die wir durch eine Selbstverpflichtungserklärung künftig einhalten werden:


Kriterien

1. Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.

 

2. Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen. 

 

3. Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten. 

 

4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

 

5. Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

 

6. Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.

 

7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

 

8. Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.

 

9. Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.

 

10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.

 

11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen. 

 

12. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald. 

Exemplarisch für die von uns umgesetzten Maßnahmen dieses übergesetzlichen und über aktuell bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Programms sei genannt:

  • Für die Umsetzung von Kriterium 12, die natürliche Waldentwicklung, nehmen wir 5% unserer Waldfläche für die nächsten 20 Jahre aus der Nutzung und überlassen sie der Natur.                                                    Dies sind 6 Hektar ausgewiesener Bestandsfläche.
  • Zur Erfüllung des Kriteriums 8, Kennzeichnung und Erhalt von Habitatbäumen (Bäume mit Mikrolebensräumen) haben wir auf den rund 105 Hektar unseres Forstbetriebes insgesamt 576 Habitatsbäume, bzw. in Jungbeständen Habitatsbaumanwärter, gekennzeichnet und gemeinsam mit dem Revierförster Christian Creutzburg mit Geokoordinaten verortet, sodass diese Habitatsbäume dokumentiert und wiederauffindbar sind.


Diese Arbeit war für alle Beteiligten sehr erfüllend und interessant. Auch einige noch unbekannte Spechthöhlen und bewohnte Nester wurden hierbei entdeckt und sind durch die Kennzeichnung nun nachhaltig gesichert.

 

Der Betrieb wurde im gleichen Zuge bei PEFC als Einzelbetrieb zertifiziert und einer Zusatzzertifizierung mit weitergehenden Ökostandardkriterien unterzogen.

 

Dies alles ist Neuland für uns, und wir freuen uns sehr auf diese noch weiterreichende natürliche Neuausrichtung!