In Einzelfällen lassen wir Freiflächen oder auch Rückegassen mulchen. Als Fachbetrieb setzen wir hierfür die Firmen A. Weber oder Limper ein.
Firma Weber beim Mulchen
Die Umwandlung von Wald z. B. in Weideland ist nur auf Antrag und mit Genehmigung möglich. Hierzu gibt es beim Revierförster einen „Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nach § 39 und § 40 Landesforstgesetz“.
Der Antrag ist zu begründen und zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Umwandlung sind in der Regel Ersatzpflanzungen anzubieten. Für die Umwandlung von 0,3 ha ehemaligem Fichtenforst, der für uns forstwirtschaftlich unrentabel war (Fläche zu klein, Durchqueren einer Hochspannungstrasse), haben wir an anderer Stelle 0,6 ha Fichten-Sturmflächen mit Buchen und Eichen aufgeforstet.
Der Umwandlungsantrag ist gebührenpflichtig.
Unser Forstbetrieb ist Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Münster. Etwaige Unfälle aller Familienmitglieder sind damit abgesichert.
Als Forstbetrieb mit einer Fläche von über 50 Hektar müssen wir eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Hierzu berät uns die PARTA Buchstelle für Landwirtschaft, Bahnhofstraße 9, 51789 Lindlar.