Forst und Logistik

Holztransporter mit Fichtenlangholz

 Rollen von Fichtenschwerholz

25-jähriger Fichtenbestand mit angelegter Rückegasse

Wegenetz, Rückegassen und Wegepflege

Forstwirtschaft ist stets auch eine logistische Herausforderung. Neben der Feinerschließung ist eine Anbindung der Parzellen an das lokale Wegenetz für die Holzabfuhr unabdingbar.

 

Holztransporter laden i. d. Regel knapp 30 fm pro Ladung bei einer max. Länge von 20 Metern. Deshalb werden auch längere Stämme auf 20 Meter abgelängt - genau genommen inkl. Schnittreserve auf 20,20 m. Ist der Stamm z. B. 25 - 30 Meter lang, werden die Übermaße entweder an der Spitze oder auch am Stammfuß abgeschnitten, so dass der Hauptstamm mit gut 20 Metern verbleibt. Fußenden werden als sog. „Rollen“ separat gepoltert und vermarktet. Fichtenstämme, bei denen der Mittendurchmesser am Fuß 65 cm überschreitet, werden stets als Rollen verarbeitet, da die Sägewerke aus technischen Gründen Langholz max. mit einem derartigen Maß abnehmen.

 

Jeder Stamm wird einzeln vermessen (Länge und Mittendurchmesser) und in der Holzliste erfasst.

 

In mittelalten größeren Fichtenbeständen ist die Trennung in Schwachholz (Mittendurchmesser bis 19 cm ohne Rinde = Stärkeklasse 1a und 1b) und Starkholz (Mittendurchmesser über 19 cm, d. h. ab Stärkeklasse 2a) sinnvoll. Hierbei wird  regelmäßig getrennt vermarktet. Es gibt nämlich Sägewerke, die sich auf Starkholz und solche, die sich auf Schwachholz (z. B. Firma Fabri) spezialisiert haben. Die getrennte Vermarktung bringt geringfügig höhere Erlöse. Wenn sich die Trennung    z. B. aufgrund zu geringer Mengen nicht lohnt, gibt es jedoch auch Sägewerke, die Mischsortimente aufkaufen (z. B. Firma Koch).

 

Bringt man zur Vermarktung keinen vollen Holztransport (insgesamt 30 fm) zusammen, so fasst der Förster i.d.R. mehrere Polter von verschiedenen Eigentümern zusammen. Zum Anladen sollten auch hier mindestens 10 fm zusammenkommen.

 

Dieses Zusammenfassen ist ein Vorteil von vielen bei der Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG):

 

Die Gemeinschaft der FBGen Reichshof zur Wirtschaftswegeunterhaltung hat sich 1992 gegründet. Die Vorsitzenden der FBGen bilden den Vorstand und benennen einen Geschäftsführer.

 

Speziell in den Gebieten der frühen Flurbereinigungsverfahren (50er/60er Jahre) waren die Wirtschaftswege, die alle im Besitz der Kommune sind, überwiegend in einem sehr schlechten Zustand. Nach eingehenden Verhandlungen wurde ein Vertrag zwischen der Gemeinde Reichshof und der hierzu gegründeten Gemeinschaft geschlossen und Gelder zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinschaft erhält z. Z. pro Jahr 50.000 €, die in ein ca. 800 km langes Wegenetz investiert werden. Vorstandsmitglieder der FBGen entscheiden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Reichshof über die auszuführenden Maßnahmen. Die Planung und Überwachung dieser Arbeiten erfolgen durch den Geschäftsführer.

Vorrangig werden diese Gelder für das Freischneiden der Wege benötigt. Der hierfür nicht verwendete Betrag fließt in Ausbesserung und Neubefestigung von Wegen. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der verhältnismäßig geringen zur Verfügung stehenden Mittel als sehr effektiv und erfolgreich anzusehen.

 

Rückegassen darf man in seinem eigenen Forst beliebig anlegen. Neue, befestigte Waldwege bedürfen jedoch eines Antrags und einer Genehmigung. Sprechen Sie hierzu Ihren zuständigen Revierförster an.