Gebräuchliche Utensilien für das
Aufmessen von Stammholz:
Rollmaßband, Kluppe (= eine Art große Schieblehre),
Holzliste, Farbsprühdose
Zur Ermittlung des Baumbestandes, des jährlichen Zuwachses sowie des gefällten Holzvolumens wird das Holz vermessen. Man unterscheidet zwischen
Die Vermessung erfolgt in der Regel durch den Fäll/-Rückeunternehmer direkt bei der Aufarbeitung.
Zuerst wird die Länge des Stammes mittels Maßband festgestellt. Hat der Stamm am unteren Ende noch den Fällkerb, so beginnt die Längenmessung ab dessen Mitte. Bei der Gesamtlänge wird 1 % Übermaß abgezogen. Langholz wird deshalb auf
20,20 m abgeschnitten (./. 1 % = 20 m).
Für Fichte wird eine Mindestlänge von 8 m bei Stammholz verlangt. Der Mindestzopfdurchmesser mit Rinde beträgt i. d. R. 10 cm. Nun wird in der Mitte des Stammes gekluppt, also z. B. bei 10 m vom Stammfuß aus gemessen, wenn die Stammlänge 20,20 m beträgt (Übermaß bleibt bei der Bestimmung der Mitte außer Ansatz). Bis 19 cm (ohne Rinde) wird nur einmal gekluppt. Dickere Stämme misst man ein zweites Mal genau senkrecht zur ersten Messung und mittelt die Werte.
Der Grund: Viele Stämme sind im Querschnitt oval; eine einmalige Kluppung würde regelmäßig zu niedrigeren Ergebnissen führen, da der Stamm meist auf der breiten Seite liegen bleibt.
Von dem Durchmesser muss noch die Rinde abgezogen werden, da das Verkaufsmaß (= Erntefestmeter) sich immer auf reines Holz ohne Rinde bezieht.
Gebräuchliche Rindenabzüge:
Fichte/Tanne bis Mittendurchmesser 32 cm = 1 cm, darüber hinaus = 2 cm
Kiefer/Lärche/Douglasie bis Mittendurchmesser 32 cm = 2 cm, darüber = 3 cm
Eiche bis Mittendurchmesser 29 cm = 2 cm, darüber hinaus = 3 cm
Buche bis Mittendurchmesser 49 cm = 1 cm, darüber hinaus = 2 cm
Der Durchmesser wird mit Rinde vermessen; erst später in der Holzliste wird zur Volumenermittlung der Abzug getätigt.
Fichtenstammholzpolter mit Bemaßungsangaben
Fichten-Stammfuß Länge 20 m,
Mittendurchmesser mit Rinde: 37 cm, Lfd. Nr. Holzliste: 71
Beim Verkauf und auch in der Holzliste wird das Holz in sogenannte Stärkeklassen
(= Mittenstärkensortierung) wie folgt eingeteilt:
Klasse | Mittendurchmesser o. Rinde in cm |
0 | bis 9 |
1 a | 10 - 14 |
1 b 1 | 15 - 16 |
1 b 2 | 17 - 19 |
2 a | 20 - 24 |
2 b | 25 - 29 |
3 a | 30 - 34 |
3 b | 35 - 39 |
4 | 40 - 49 |
5 | 50 - 59 |
6 | 60 und mehr |
Das Ergebnis jeder Vermessung wird am Stammfuß mittels Farbe oder Kreide festgeschrieben.
Sind alle Stämme vermessen, kann das Volumen berechnet werden.
Die Formel hierzu lautet:
Durchmesser2 x π x Länge
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Nebenstehendes Beispiel: 37 cm – 2 cm Rindenabzug = 35 cm o. R.
35 cm2 = 0,1225 m2 = 0,0306 m2 x 3,142 x 20 m = 1,92 fm
4
Anhand der lfd. Nummer auf dem Stamm (= Holzlistennummer) kann der Eigentümer, Revierförster oder Holzaufkäufer Stichproben machen, um zu überprüfen, ob die Maße zutreffend sind. Da bei uns die Sägewerke i. d. R. nach Werksmaß aufkaufen, vergleichen wir in der Endabrechnung, die wir von der FBG/dem Holzkontor erhalten, die Mengenangabe (fm) mit denen der Holzliste, nach der der Fäll- und Rückeunternehmer seine Dienstleistung abrechnet. Noch nie haben wir hier in den letzten Jahren größere Differenzen feststellen müssen.
Vereinfacht kann das Volumen je Stamm auch in einer Rundholz-Kubiktabelle abgelesen werden, z. B. in dieser:
Handstückzähler
Zur Ermittlung des Aufwuchses ( = Waldinventur) kommt zusätzlich ein Handstückzähler zum Einsatz. Mit dessen Hilfe zählen wir je Parzelle und Unterabteilung die Stämme gleicher Größe/gleichen Alters. Nun nehmen wir stichprobenweise den Brusthöhendurchmesser (BHD) in 1,3 m Höhe (Brusthöhendurchmesser = d 1,3) an einer repräsentativen Anzahl/Stelle und ermitteln vereinfachungsweise so den durchschnittlichen BHD aller Bäume.
Die Höhe der Bäume ermittelt man mit einem einfachen Stabdreieck, das genau so lang ist wie der Abstand der Hand zum Auge. Diesen Stab hält man in Augenhöhe senkrecht hoch. Man verändert nun die Entfernung zum Baum, bis man über die Stabspitze die Baumspitze anpeilt. Die Höhe des Baumes entspricht dann nach dem Lehrsatz des Pythagoras der Entfernung zum Baum addiert mit der Körpergröße bis in Augenhöhe. Oft liegt auch ein Windwurfbaum auf dem Boden- dann schreitet man die Länge des Baumes einfach ab.
Nach der Ermittlung von BHD (d 1,3) wird der Vorrat sodann mit folgender einfacher Formel hergeleitet:
V = π/4 x d 1,3² x h x f
Die bekannte Volumenformel vom Stamm wird um den Korrekturfaktor f (= 0,45 bei Fichte; 0,5 bei Laubholz) ergänzt. Dies ist notwendig, da der in Brusthöhe gemessene Durchmesser deutlich über dem Mittendurchmesser des Stammes liegt.
Das Ergebnis wird in Vorratsmetern mit Rinde (Vfm) ausgedrückt. Bei der Holzernte entfallen Aufarbeitungsreste (Krone) plus Rinde, so dass zur pauschalen Ermittlung der Erntefestmeter ohne Rinde (Efm) ein weiterer Abzug von 15 % für Nadelholz bzw. 20 % für Laubholz geboten ist, um die zu erwartenden Holzerntemengen schätzweise zu ermitteln.
Ein Beispiel: 3 ha 65-jähriger Fichtenbestand, 1.350 Stämme, Länge 25 m, Ø BHD (d 1,3 = 38 cm)
V = 3,142/4 x 38 cm² x 25 m x 0,45
V = 1,27 fm je Stamm x 1.350 Stämme = 1.715 Vfm ./. 15 % Abschlag = 1.457 Efm
All dies klingt kompliziert und aufwendig. Bei der erstmaligen Holzinventur muss man sich in der Tat etwas Zeit nehmen. Wenn man dies für den gesamten Bestand einmal dokumentiert hat, ist die jährliche Fortschreibung jedoch schnell geschehen. Hier geht es nicht um Genauigkeit; wichtiger ist der Abgleich = Zuwachs.
Die Waldinventur liefert auf lange Sicht wertvolle Daten über den jährlichen Zuwachs und gibt damit auch Rückschlüsse auf die Bodenqualität/-beschaffenheit. Sie unterstützt damit die nachhaltige Planung und Bewirtschaftung und ist Basis allen Handelns. Für unseren Forstbetrieb ist deshalb eine komplette jährliche Waldinventur unabdingbar.